Als Anwälte für Fremdenrecht beraten wir Sie in sämtlichen Anliegen des Fremdenrechts, insbesondere bei Einreise- und Aufenthaltstiteln, Rot-weiß-rot-Karte (plus), Staatsbürgerschaften sowie Asylverfahren. Hierbei kann unsere Kanzlei auf ein breites internationales Netzwerk zurückgreifen, welches besonders bei der Betreuung von Drittstaatsangehörigen und EU-Ausländern äußerst hilfreich ist. Möchten Sie beispielsweise in Österreich leben, sind wir Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Aufenthalts und der Niederlassung behilflich. Hierfür sind wir mit den notwendigen Voraussetzungen bestens vertraut und achten darauf, diesbezüglich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Mithilfe unserer internationalen Erfahrung beraten wir auch Privatpersonen bei der Erlangung von US-Visa, Green Card & der US-Staatsbürgerschaft. Wir kennen die Herausforderungen und Risiken, die mit einem Wohnsitzwechsel bzw. einer etwaigen Einbürgerung einhergehen und können Ihnen einen detaillierten Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten geben.