Im Zuge unserer wirtschaftsrechtlichen Beratung stehen wir insbesondere im Bereich Start-Up & Venture Capital für kreative und praxisnahe Lösungen. Dabei beraten wir Start-Up-Unternehmen in Ihrem gesamten Geschäftszyklus. Dies beginnt bereits bei der Gründung von Start-Ups und der sorgfältigen Auswahl der geeigneten Gesellschaftsform sowie bei der Aufnahme von Investoren. Im Rahmen der Start-Up-Gründung steht die bedachtsame Vertragsgestaltung im Mittelpunkt, um erfolgreiches Handeln garantieren zu können.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei prüft rechtliche Rahmenbedingungen für beispielsweise neue Geschäftsmodelle und begleitet Sie bei Finanzierungsrunden (Pre-Seed, Seed, Series A, B, C...). Ferner bieten wir Investoren sowie Gründern eine umfassende rechtliche Beratung zu juristischen Hürden und strategischen Entscheiden. Hierbei ist die internationale Vernetzung unserer Kanzlei mit Investoren in Los Angeles von besonderem Vorteil.